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Top 5 Nebenjobs für Schüler ab dem erlaubten Alter

Finde den passenden Nebenjob für die Schulzeit. Erfahre, ab welchem Alter du arbeiten darfst und was das Jugendarbeitsschutzgesetz für deinen Verdienst regelt.

Schüler arbeitet als Aushilfe im Supermarkt

Der Wunsch nach dem ersten eigenen Geld beginnt oft schon während der Schulzeit. Ein eigener Nebenjob bessert nicht nur das Taschengeld auf, sondern vermittelt auch frühzeitig Verantwortung und erste Einblicke in die Arbeitswelt. Bevor du jedoch loslegst, gibt es rechtliche Vorgaben zu beachten, die deinen Schutz sicherstellen sollen. Vom klassischen Zeitungsaustragen bis zur Nachhilfe existieren viele seriöse Möglichkeiten, die sich gut mit dem Schulalltag vereinbaren lassen. Dieser Artikel zeigt dir die besten Einstiege und klärt die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen für minderjährige Arbeitnehmer.

Was ist das?

Schülerjobs sind klassische Nebenbeschäftigungen, die von Kindern und Jugendlichen parallel zum Schulbesuch ausgeübt werden. Der deutsche Gesetzgeber stellt dabei klare Regeln auf, um sicherzustellen, dass die schulische Entwicklung und die Gesundheit nicht unter der Arbeit leiden. Maßgeblich ist hierbei das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das minderjährige Arbeitnehmer vor Überlastung und Ausbeutung bewahrt.

Das Recht unterteilt die potenziellen Arbeitnehmer in verschiedene Altersstufen. Kinder unter 13 Jahren dürfen grundsätzlich noch nicht arbeiten. Ab dem 13. Geburtstag sind leichte, kindgerechte Tätigkeiten zulässig, sofern die Eltern ausdrücklich zustimmen. Ab 15 Jahren giltst du rechtlich als Jugendlicher. In dieser Phase eröffnen sich mehr berufliche Möglichkeiten und längere erlaubte Arbeitszeiten, wobei der Vorrang der Schulpflicht und der Schutz vor körperlich gefährlichen Arbeiten weiterhin bestehen. Wer volljährig, also 18 Jahre alt ist, fällt nicht mehr unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Ab diesem Zeitpunkt greifen die regulären arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Erwachsene.

Wie funktioniert es?

Die rechtlichen Vorgaben für deinen Job hängen stark vom exakten Alter ab. Für 13- und 14-Jährige erlaubt das Gesetz maximal zwei Stunden Arbeit pro Tag, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben bis zu drei Stunden. Die Arbeit darf weder vor dem Unterricht noch nach 18 Uhr stattfinden. Zudem ist die Tätigkeit auf maximal fünf Tage in der Woche begrenzt. Die Einwilligung der Sorgeberechtigten ist zwingend erforderlich, sonst darfst du nicht angestellt werden.

Sobald du 15 Jahre alt bist, gelten gelockerte Vorgaben. In den Schulferien dürfen Jugendliche bis zu acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Der erlaubte Arbeitszeitrahmen liegt dann meist zwischen 6 und 20 Uhr. Wichtig: Wenn du außerhalb der Ferien vollzeitschulpflichtig bist, darfst du während der regulären Schulzeit ebenfalls nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten.

In puncto Steuern und Sozialversicherung profitieren Schüler meist von weitreichenden Befreiungen. Verdienst du dauerhaft maximal 538 Euro im Monat (Stand 2026), handelt es sich um einen Minijob. Du bist dann von der Einkommensteuer, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung befreit. Auf Antrag kannst du dich bei deinem Arbeitgeber auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, sodass dein Bruttoverdienst exakt deinem Nettoauszahlungsbetrag entspricht. Bei kurzfristigen Beschäftigungen, die klassischerweise als reiner Ferienjob auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet sind, fallen unabhängig vom exakten monatlichen Verdienst ebenfalls keine Sozialabgaben an.

In der Praxis

Die besten und unbürokratischsten Jobs für Schüler findest du oft im direkten lokalen Umfeld. Hier sind die Top 5 der klassischen Möglichkeiten für den Start:

  • Zeitungen austragen (ab 13 Jahren): Der absolute Klassiker für den Einstieg. Du lieferst ein- oder zweimal pro Woche in deiner Nachbarschaft Wochenblätter oder Werbeprospekte aus. Die Bezahlung erfolgt meist nach Stückzahl und bietet ein verlässliches Fundament für das Taschengeld.
  • Babysitting (ab 13 Jahren): Eine verantwortungsvolle Aufgabe, die oft am Nachmittag oder am frühen Abend stattfindet. Hier kannst du mit einem Stundenlohn zwischen 8 und 15 Euro rechnen, abhängig von der Region, deinem Alter und deinen genauen Aufgaben.
  • Tiere betreuen (ab 13 Jahren): Ideal für Tierfreunde. Du gehst nachmittags mit Hunden aus der Nachbarschaft spazieren oder fütterst Haustiere während der Urlaubszeit der Besitzer.
  • Nachhilfe geben (ab 14 Jahren): Wenn du in bestimmten Fächern sehr gute Noten hast, kannst du jüngeren Schülern beim Lernen helfen. Oft wird diese Tätigkeit privat vermittelt und bietet mit Stundenlöhnen zwischen 10 und 20 Euro einen sehr attraktiven Verdienst.
  • Aushilfe im Einzelhandel (ab 15 Jahren): Ab 15 Jahren kannst du offiziell Regale im Supermarkt einräumen, im Lager aushelfen oder Inventuren durchführen. Diese Jobs werden in der Regel sauber über die Minijob-Zentrale abgerechnet, sodass du sicher den gesetzlichen Mindestlohn erhältst.

Achte bei der Jobsuche auf regionale Aushänge in Supermärkten, frage direkt in der Nachbarschaft oder nutze seriöse lokale Kontaktbörsen. Eine große Stolperfalle lauert im Internet: Vermeide zwingend Online-Angebote, die dir einen extrem hohen Verdienst bei wenig Arbeit in Aussicht stellen, oder Plattformen, die Vorleistungen und Vorkasse verlangen. Dubiose Umfrageportale, Schneeballsysteme oder anonyme Chat-Tätigkeiten sind oft unseriös. Denke zudem immer daran: Die Schule hat stets Vorrang. Sinken deine Noten durch die Nebentätigkeit oder bist du im Unterricht permanent zu müde, solltest du deine Arbeitszeit sofort reduzieren.

Fazit

Ein Schülerjob ist eine hervorragende Gelegenheit, eigenes Geld zu verdienen und wertvolle erste Erfahrungen im Arbeitsleben zu sammeln, sofern die gesetzlichen Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachtet werden. Für den Einstieg bieten sich altersgerechte Tätigkeiten wie Babysitting, Nachhilfe oder klassische Aushilfsjobs an, die meist als abgabenfreie Minijobs laufen und dein Taschengeld spürbar aufbessern. Bevor du jedoch startest, solltest du das Gespräch mit deinen Eltern suchen, um deren Einwilligung einzuholen und gemeinsam seriöse Optionen in eurer direkten Nachbarschaft zu identifizieren. So stellst du sicher, dass dein Zuverdienst eine positive Bereicherung bleibt und deine schulischen Pflichten nicht beeinträchtigt werden.

Sebastian Grundhöfer

Geschrieben von

Sebastian Grundhöfer

Nebenverdienst.de ist ein Ein-Personen-Projekt von Sebastian Grundhöfer. Er schreibt die Texte selbst und prüft die rechtlichen und steuerlichen Aussagen vor Veröffentlichung gegen die offiziellen Quellen.