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Bürgergeld und Zuverdienst: Freibeträge und Anrechnung 2026

Wer Bürgergeld bezieht, darf sich mit einem Nebenjob etwas dazuverdienen. Erfahre, welche Freibeträge gelten und wie das Jobcenter deinen Lohn anrechnet.

Formulare und Dokumente zur Berechnung von Bürgergeld und Freibeträgen

Wenn du Bürgergeld beziehst, bedeutet das nicht, dass du nicht arbeiten darfst. Ein Nebenverdienst ist grundsätzlich möglich und oft sogar gewollt, um den Weg zurück in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Doch wer nebenbei jobbt, muss klare Regeln beachten. Nicht jeder verdiente Euro landet am Ende auch zusätzlich und in voller Höhe in deinem Portemonnaie. Ein Teil des Gehalts wird auf deine Sozialleistungen angerechnet. Um böse Überraschungen oder spätere Rückforderungen zu vermeiden, ist es wichtig, die Spielregeln rund um Meldepflichten und Freibeträge genau zu kennen.

Was ist das?

Ein Zuverdienst beim Bürgergeld umfasst jedes Einkommen, das du aus einer abhängigen Beschäftigung, einem Minijob oder einer selbstständigen Tätigkeit erzielst, während du Leistungen vom Jobcenter beziehst. Rechtlich gesehen mindert dein eigenes Einkommen deinen Bedarf an staatlicher Unterstützung. Das bedeutet: Je mehr du selbst verdienst, desto weniger Bürgergeld steht dir prinzipiell zu.

Damit sich Arbeit aber trotzdem lohnt, hat der Gesetzgeber bestimmte Freibeträge festgelegt. Diese Beträge definieren, welcher Anteil deines Einkommens nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird und somit deinen monatlichen finanziellen Spielraum vergrößert.

Es ist zudem wichtig, das Bürgergeld strikt vom Arbeitslosengeld I (ALG I) abzugrenzen. Während du beim ALG I nur unter 15 Stunden pro Woche arbeiten darfst und eine feste Anrechnungsgrenze von 165 Euro netto gilt, gibt es beim Bürgergeld keine starre zeitliche Begrenzung, solange du dem Arbeitsmarkt für eine Vollzeitstelle weiter zur Verfügung stehst. Die Freibetrags-Logik beim Bürgergeld basiert auf dem Bruttoeinkommen und ist gestaffelt.

Wie funktioniert es?

Die absolute Grundregel beim Zuverdienst lautet: Meldepflicht. Jeder Bruttoverdienst, den du erzielst, muss dem Jobcenter unaufgefordert mitgeteilt werden. Du bist in der Pflicht, deine monatliche Lohnabrechnung oder andere Einkommensnachweise unverzüglich einzureichen. Das gilt auch für einmalige Einnahmen, wie etwa Gewinne aus Verkäufen oder Trinkgelder. Das Jobcenter entscheidet dann auf Basis der Belege, was genau angerechnet wird.

Die Anrechnung deines Einkommens erfolgt anhand eines gestaffelten Systems, das auf deinem Bruttoverdienst basiert:

  • Grundfreibetrag: Die ersten 100 Euro, die du im Monat brutto verdienst, bleiben vollständig anrechnungsfrei. Du darfst sie in voller Höhe behalten.
  • 20 Prozent Freibetrag: Für den Teil deines Bruttoeinkommens, der zwischen 100,01 Euro und 520 Euro liegt, darfst du 20 Prozent behalten.
  • 30 Prozent Freibetrag: Für den Einkommensteil zwischen 520,01 Euro und 1.000 Euro bleiben dir 30 Prozent anrechnungsfrei erhalten.
  • 10 Prozent Freibetrag: Liegt dein Verdienst zwischen 1.000,01 Euro und 1.200 Euro, darfst du von dieser Spanne 10 Prozent behalten. Hast du mindestens ein minderjähriges Kind, verschiebt sich die obere Grenze auf 1.500 Euro.

Besondere Erleichterungen gibt es für Schüler, Studierende und Auszubildende. Wer jünger als 25 Jahre ist und eine Schule besucht, studiert oder eine Ausbildung macht, profitiert von deutlich höheren Freibeträgen. Hier bleiben Einnahmen aus Minijobs oder Ferienjobs bis zur gesetzlichen Minijob-Grenze (538 Euro im Jahr 2026) komplett anrechnungsfrei.

In der Praxis

Um die trockenen Zahlen greifbar zu machen, sehen wir uns ein konkretes Rechenbeispiel an. Angenommen, du hast einen Minijob gefunden und verdienst dort 500 Euro brutto im Monat. Da es sich um einen Minijob handelt, entspricht das Brutto in der Regel auch deinem Auszahlungsbetrag (Netto).

  1. Der Grundfreibetrag von 100 Euro wird abgezogen und bleibt dir sicher.
  2. Vom restlichen Betrag (400 Euro, da sie in die Spanne zwischen 100 und 520 Euro fallen) darfst du 20 Prozent behalten. Das sind 80 Euro.

Dein gesamter Freibetrag liegt bei 180 Euro (100 Euro + 80 Euro). Das Jobcenter rechnet nun die verbleibenden 320 Euro (500 Euro Bruttoverdienst abzüglich der 180 Euro Freibetrag) auf deinen Bürgergeld-Anspruch an. Dein überwiesenes Bürgergeld fällt also um 320 Euro geringer aus. In der Summe hast du am Ende des Monats deinen geminderten Bürgergeldsatz plus die vollen 500 Euro aus dem Minijob zur Verfügung. Du hast effektiv 180 Euro mehr auf dem Konto als ohne den Nebenverdienst. Bedenke, dass Freibeträge stets auf Basis deines Bruttoverdienstes berechnet werden, selbst wenn das Netto durch Abgaben geringer ausfällt.

Eine typische Stolperfalle in der Praxis ist das Verschweigen von Einkünften. Wer meint, den Minijob oder den gelegentlichen Zuverdienst vor dem Jobcenter verheimlichen zu können, geht ein enormes Risiko ein. Die Behörden gleichen Daten regelmäßig elektronisch mit der Rentenversicherung und dem Finanzamt ab. Die Folgen verschwiegener Einkünfte sind hart: Du musst die zu Unrecht erhaltenen Leistungen komplett zurückzahlen. Zudem droht ein empfindliches Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit. Im schlimmsten Fall leitet die Behörde ein Strafverfahren wegen Betrugs ein. Beachte außerdem, dass sich rechtliche Rahmenbedingungen immer ändern können und dieser Text einer ersten Orientierung dient. Eine rechtliche Gegenprüfung vor Veröffentlichung und vor allem eine persönliche Rücksprache mit deinem Betreuer bleiben unersetzlich.

Fazit

Ein Nebenverdienst während des Bürgergeld-Bezugs lohnt sich finanziell durch die gestaffelten Freibeträge und ist ein wichtiger Schritt in Richtung finanzieller Eigenständigkeit. Denke jedoch immer daran, dass die Freibeträge aus dem Bruttoverdienst errechnet werden und absolute Transparenz gegenüber der Behörde deine wichtigste Pflicht ist. Der konkrete nächste Schritt für dich: Wenn du ein Jobangebot hast oder eine Tätigkeit beginnen möchtest, melde dies umgehend deinem Ansprechpartner im Jobcenter. Reiche deinen Arbeitsvertrag ein und besprich im Vorfeld transparent, wie sich dein neues Einkommen genau auf deine monatlichen Zahlungen auswirken wird.

Quellen (1)
Sebastian Grundhöfer

Geschrieben von

Sebastian Grundhöfer

Nebenverdienst.de ist ein Ein-Personen-Projekt von Sebastian Grundhöfer. Er schreibt die Texte selbst und prüft die rechtlichen und steuerlichen Aussagen vor Veröffentlichung gegen die offiziellen Quellen.