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Ehrenamt und Aufwandsentschädigung: Was steuerfrei bleibt

Erfahre, wann dein Ehrenamt steuerfrei bleibt. Wir erklären die Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale mit aktuellen Freibeträgen für das Jahr 2026.

Symbol für ehrenamtliches Engagement in einem Verein

Sich für die Gesellschaft zu engagieren, ist wichtig und bereichernd. Viele Vereine und Organisationen zahlen ihren Helfern dafür eine finanzielle Anerkennung. Doch wann zählt diese Zahlung als steuerfreies Ehrenamt und ab wann handelt es sich um einen regulären Nebenverdienst? Wer sich nebenberuflich engagiert, profitiert vom deutschen Steuerrecht, sofern bestimmte Grenzen eingehalten werden. In diesem Artikel klären wir, welche Regeln im Jahr 2026 für dich gelten.

Was ist das?

Ein Ehrenamt ist eine freiwillige Tätigkeit, die du nicht hauptberuflich und in erster Linie für das Gemeinwohl ausübst. Oft erhältst du dafür kein klassisches Gehalt, sondern eine sogenannte Aufwandsentschädigung. Diese Zahlung soll deine Unkosten decken, die durch dein Engagement entstehen, wie etwa Fahrtkosten oder Ausgaben für Arbeitsmaterial.

Steuerrechtlich gibt es zwei wichtige Freibeträge, die dir helfen, Abgaben zu sparen: die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG und die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG. Beide Pauschalen sorgen dafür, dass du Einnahmen aus bestimmten Nebentätigkeiten bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag behalten darfst, ohne darauf Einkommensteuer oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Die Übungsleiterpauschale richtet sich vor allem an Tätigkeiten mit pädagogischer, künstlerischer oder pflegerischer Ausrichtung. Die Ehrenamtspauschale ist weiter gefasst und deckt auch verwaltende Tätigkeiten in einem Verein ab. Wenn du jedoch die definierten Grenzen überschreitest oder für einen kommerziellen Anbieter tätig wirst, verwandelt sich dein Engagement in eine steuerpflichtige Beschäftigung oder eine echte Selbstständigkeit.

Wie funktioniert es?

Um von den Freibeträgen zu profitieren, musst du drei zentrale Voraussetzungen erfüllen. Erstens muss dein Engagement nebenberuflich stattfinden. Das bedeutet konkret, dass die ehrenamtliche Arbeit zeitlich nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nehmen darf. Das ist wichtig, um die Tätigkeit von deinem Hauptjob abzugrenzen. Zweitens muss der Auftraggeber eine gemeinnützige Körperschaft, wie ein Sportverein, oder eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, wie eine Volkshochschule, sein. Für ein privates, gewinnorientiertes Unternehmen gibt es diese Steuervorteile nicht. Drittens muss dein persönlicher Einsatz im Vordergrund stehen.

Für das Jahr 2026 gelten folgende Schwellenwerte: Der Steuerfreibetrag durch die Übungsleiterpauschale liegt bei 3.000 Euro pro Jahr. Sie gilt für Tätigkeiten wie das Trainieren einer Jugendmannschaft, das Leiten von Kursen an der Volkshochschule oder die Tätigkeit als Chorleiter. Auch Pflegekräfte oder ehrenamtliche Betreuer fallen unter diesen Freibetrag. Die Ehrenamtspauschale beträgt 840 Euro pro Jahr. Diese Pauschale kannst du nutzen, wenn du beispielsweise als Kassenwart im Sportverein arbeitest, die Vereinswebsite pflegst oder als Platzwart aushilfst.

Du kannst diese Pauschalen nicht für exakt dieselbe Tätigkeit kombinieren. Es ist aber rechtlich möglich, die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale für zwei völlig unterschiedliche Aufgaben in Anspruch zu nehmen, selbst wenn diese im selben Verein stattfinden. Überschreitest du die Grenze von 3.000 Euro beziehungsweise 840 Euro im Jahr, so ist der übersteigende Betrag grundsätzlich steuerpflichtig. Er muss dann in deiner Steuererklärung angegeben werden. Liegen deine Gesamteinnahmen höher, kann unter Umständen auch eine Sozialversicherungspflicht eintreten. Du solltest diese Regelungen immer mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt prüfen, um auf der sicheren Seite zu sein.

In der Praxis

Schauen wir uns ein konkretes Szenario an. Maria arbeitet hauptberuflich 30 Stunden pro Woche als Bürokauffrau. Zweimal wöchentlich trainiert sie die Leichtathletik-Jugend in einem lokalen, gemeinnützigen Sportverein. Dafür erhält sie eine Aufwandsentschädigung von 200 Euro im Monat. Auf das Jahr 2026 gerechnet sind das 2.400 Euro. Da sie als Trainerin pädagogisch tätig ist, fällt dies unter die Übungsleiterpauschale. Weil sie unter der Grenze von 3.000 Euro im Jahr bleibt, ist diese Einnahme für Maria komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Sie darf das Geld ohne weitere Abzüge behalten.

Eine typische Stolperfalle ist die falsche Annahme, dass jede Zahlung eines Vereins pauschal steuerfrei sei. Angenommen, Maria übernimmt zusätzlich die wöchentliche Reinigung des Vereinsheims und erhält dafür weitere 100 Euro im Monat, was 1.200 Euro im Jahr entspricht. Reinigungstätigkeiten fallen weder unter die Übungsleiterpauschale noch unter die Ehrenamtspauschale. Hier entsteht sofort steuerpflichtiger Arbeitslohn, der in der Regel im Rahmen eines Minijobs bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden muss. Wenn Maria dies nicht beachtet und die Einnahmen dem Finanzamt verschweigt, drohen Steuernachzahlungen und Ärger mit der Sozialversicherung. Zudem ist große Vorsicht geboten, wenn die Tätigkeit bei einem kommerziellen Fitnessstudio stattfindet. Dort greifen die Pauschalen überhaupt nicht, da die Einrichtung nicht gemeinnützig ist. In diesem Fall wäre Marias Trainertätigkeit von Anfang an ein regulärer Nebenverdienst.

Fazit

Eine Aufwandsentschädigung für ein Ehrenamt ist eine hervorragende Möglichkeit, dich gesellschaftlich einzubringen und dabei deine Haushaltskasse steuerfrei aufzubessern. Solange du die Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro oder die Ehrenamtspauschale von 840 Euro im Jahr beachtest und für gemeinnützige Träger tätig bist, bleibt dein Verdienst abgabenfrei. Werden diese Grenzen überschritten oder passt die Art der Tätigkeit nicht zu den strengen Vorgaben, gelten die normalen gesetzlichen Steuer- und Sozialversicherungsregeln. Prüfe daher im ersten Schritt deinen Vertrag mit dem Verein und besprich im Zweifel mit dem Vorstand, unter welche genaue Pauschale deine Arbeit fällt. Eine kurze Nachfrage beim Finanzamt oder Steuerberater sichert ab, dass du am Ende des Jahres keine unliebsamen Überraschungen erlebst.

Sebastian Grundhöfer

Geschrieben von

Sebastian Grundhöfer

Nebenverdienst.de ist ein Ein-Personen-Projekt von Sebastian Grundhöfer. Er schreibt die Texte selbst und prüft die rechtlichen und steuerlichen Aussagen vor Veröffentlichung gegen die offiziellen Quellen.