Nebenverdienst
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Elternzeit und Nebenverdienst

Erfahre, wie du in der Elternzeit dazuverdienst und welche Regeln gelten. Wir klären Arbeitszeitgrenzen, Arbeitgeber-Zustimmung und die Elterngeld-Anrechnung.

Elternteil arbeitet am Laptop

Die Elternzeit bietet Müttern und Vätern die Möglichkeit, beruflich kürzerzutreten und sich auf die Familie zu fokussieren. Doch manchmal reicht das Haushaltsbudget allein nicht aus, oder der Wunsch nach beruflicher Anbindung bleibt weiterhin bestehen. Ein Nebenverdienst in der Elternzeit ist grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es klare rechtliche und finanzielle Leitplanken, die du zwingend beachten musst. Wer unüberlegt loslegt, riskiert nicht nur handfeste Konflikte mit dem Arbeitgeber, sondern auch schmerzhafte Kürzungen bei staatlichen Leistungen.

Was ist das?

Um die Regeln für einen Nebenverdienst zu verstehen, müssen wir zunächst zwei Begriffe voneinander trennen, die im Alltag oft miteinander vermischt werden: Elternzeit und Elterngeld.

Die Elternzeit ist ein Anspruch gegenüber deinem Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Dein Arbeitsvertrag ruht in dieser Phase, der Kündigungsschutz bleibt vollumfänglich bestehen. Das Elterngeld hingegen ist eine staatliche Lohnersatzleistung, die finanzielle Einbußen auffangen soll, wenn du wegen der Kinderbetreuung vorübergehend weniger oder gar nicht arbeitest.

Wenn du nun während dieser Phase einer bezahlten Tätigkeit nachgehst – sei es ein Minijob, eine Teilzeitanstellung oder eine Selbstständigkeit –, betrifft das beide Bereiche. Arbeitsrechtlich bist du an bestimmte wöchentliche Höchstarbeitszeiten gebunden. Finanziell wird dein neues Einkommen auf die staatliche Ersatzleistung angerechnet. Es reicht also nicht, nur eine Seite der Medaille zu betrachten. Jeder Euro, den du dazuverdienst, muss steuerlich, sozialversicherungsrechtlich und leistungsrechtlich korrekt bewertet werden.

Wie funktioniert es?

Damit dein Zuverdienst reibungslos abläuft, musst du vor allem drei große Hürden meistern: die Arbeitszeitgrenze, die Erlaubnis deines Chefs und die Anrechnung durch die Behörden.

Die wichtigste arbeitsrechtliche Vorgabe lautet: Du darfst während der Elternzeit maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Grenze gilt für alle Geburten ab dem 1. September 2021. Es spielt keine Rolle, ob du diese Stunden bei deinem bisherigen Arbeitgeber, bei einer neuen Firma oder in Form einer Selbstständigkeit leistest. Wenn du mehrere Jobs kombinierst, werden die Zeiten addiert. Überschreitest du die 32 Stunden, verlierst du deinen Anspruch auf Elternzeit.

Willst du bei deinem aktuellen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten (Teilzeit in Elternzeit), hast du darauf unter bestimmten Voraussetzungen einen rechtlichen Anspruch. Möchtest du jedoch für ein anderes Unternehmen tätig werden oder dich selbstständig machen, greift die Zustimmungspflicht. Dein Hauptarbeitgeber muss diesem Vorhaben vorab zustimmen. Er darf die Erlaubnis nur verweigern, wenn dringende betriebliche Interessen dagegensprechen – zum Beispiel, wenn du für einen direkten Konkurrenten arbeiten willst.

Die größte finanzielle Auswirkung hat dein Nebenverdienst auf das Elterngeld. Grundsätzlich gilt: Jeder verdiente Netto-Euro wird auf das Elterngeld angerechnet. Hierbei ist die Unterscheidung zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus entscheidend. Das Basiselterngeld kompensiert den vollständigen Einkommensausfall. Verdienst du hierbei etwas dazu, wird dein Elterngeld fast immer spürbar gekürzt. Das ElterngeldPlus ist hingegen speziell für Eltern gedacht, die frühzeitig in Teilzeit zurückkehren. Es fällt monatlich geringer aus (maximal die Hälfte des Basiselterngeldes), wird aber doppelt so lange gezahlt. Der große Vorteil: Dein Nebenverdienst wird beim ElterngeldPlus deutlich sanfter angerechnet, sodass dir unterm Strich meistens mehr Geld zur Verfügung steht. Zusätzlich gibt es den Partnerschaftsbonus, der Mütter und Väter belohnt, die beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.

Steuerlich und bei den Sozialabgaben gelten die normalen Regeln. Ein 538-Euro-Minijob bleibt für dich in der Regel steuer- und abgabenfrei. Wenn du freiberuflich oder gewerblich tätig bist, musst du den Gewinn versteuern, sofern du den jährlichen Grundfreibetrag überschreitest. Achte zudem auf deine Krankenversicherung: Bist du beitragsfrei familienversichert, darf dein regelmäßiges Gesamteinkommen (inklusive Nebenverdienst) die gesetzliche Einkommensgrenze nicht überschreiten, sonst musst du dich selbst versichern.

In der Praxis

Schauen wir uns die finanziellen Auswirkungen an einem konkreten Beispiel an. Anna hat vor der Geburt netto 2.000 Euro verdient. Sie hat Anspruch auf 1.300 Euro Basiselterngeld. Nun nimmt sie einen Minijob an und verdient 500 Euro im Monat dazu. Die Elterngeldstelle berechnet die Ersatzleistung neu: Die Differenz zwischen dem alten Einkommen (2.000 Euro) und dem neuen Einkommen (500 Euro) beträgt 1.500 Euro. Von diesen 1.500 Euro erhält Anna 65 Prozent, also 975 Euro Elterngeld. Ihr Zuverdienst von 500 Euro führt somit dazu, dass ihr Basiselterngeld um 325 Euro gekürzt wird. Hätte sie sich stattdessen für das ElterngeldPlus entschieden, bliebe dieses aufgrund der anderen Berechnungsgrundlage oft ungekürzt erhalten.

Die größte Stolperfalle ist die fehlende Meldung von Einkünften. Die Elterngeldstelle erfährt durch den Datenabgleich mit der Minijob-Zentrale oder dem Finanzamt ohnehin von deinem Nebenverdienst. Wenn du deine Tätigkeit verschweigst, drohen hohe, rückwirkende Rückforderungen. Das Geld ist dann oft schon ausgegeben, und die Rückzahlung belastet das Familienbudget massiv.

Ein weiteres Risiko sind mündliche Absprachen ohne Bestätigung. Verlasse dich niemals auf ein lapidares Einverständnis deines Chefs auf dem Flur. Die Erlaubnis für eine Tätigkeit bei Dritten oder eine Selbstständigkeit muss zwingend schriftlich eingeholt werden. Auch solltest du stets auf eine rechtliche Gegenprüfung vor Veröffentlichung eigener Projekte (etwa einer kommerziellen Website) oder vor der Vertragsunterschrift achten, um sicherzugehen, dass du nicht versehentlich gegen Wettbewerbsverbote oder Arbeitszeitgesetze verstößt.

Fazit

Ein Nebenverdienst in der Elternzeit ist eine hervorragende Möglichkeit, finanziell flexibler zu sein und den Kontakt zur Arbeitswelt nicht abreißen zu lassen. Dennoch erfordert dieser Schritt eine saubere Planung. Halte dich an die wöchentliche Grenze von 32 Stunden, hole die Zustimmung deines Arbeitgebers stets schriftlich ein und melde jegliche Einnahmen unaufgefordert der zuständigen Behörde. Der wichtigste nächste Schritt: Bevor du startest, solltest du deine individuelle Situation mit einem offiziellen Elterngeldrechner simulieren. So siehst du sofort, ob die Kombination aus Arbeitseinkommen und staatlichen Leistungen für dich im Alltag tatsächlich rentabel ist.

Quellen (1)
Sebastian Grundhöfer

Geschrieben von

Sebastian Grundhöfer

Nebenverdienst.de ist ein Ein-Personen-Projekt von Sebastian Grundhöfer. Er schreibt die Texte selbst und prüft die rechtlichen und steuerlichen Aussagen vor Veröffentlichung gegen die offiziellen Quellen.