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Werbungskosten beim Nebenjob richtig absetzen

Erfahre, wie du Ausgaben für deinen Nebenjob steuerlich geltend machst. Von der Pendlerpauschale bis zu Arbeitsmitteln senkst du so deine Steuerlast.

Dokumente und Taschenrechner für die Steuererklärung

Wenn du neben deinem Hauptberuf noch einen weiteren Job annimmst, um dein Haushaltsbudget aufzubessern, fallen in der Regel auch zusätzliche Ausgaben an. Fahrtkosten zum Arbeitsort, spezielle Arbeitskleidung, eigenes Werkzeug oder Fachliteratur können das hart erarbeitete Extra-Geld spürbar schmälern. Die gute Nachricht dabei ist: Wenn dein Nebenjob lohnsteuerpflichtig ist, beteiligt sich das Finanzamt an diesen Kosten. Mit der jährlichen Steuererklärung kannst du dir einen Teil deiner beruflichen Ausgaben zurückholen und so unterm Strich mehr von deinem Zusatzverdienst für dich behalten. Es lohnt sich also, genauer hinzusehen und dem Staat kein Geld zu schenken.

Was ist das?

Der Begriff Werbungskosten beschreibt im deutschen Steuerrecht alle Ausgaben, die dir entstehen, um deine Einnahmen zu erzielen, zu sichern und zu erhalten. Im Klartext bedeutet das: Alles, was du zwingend ausgeben musst, um deinen Nebenjob überhaupt ausüben zu können, zählt zu den Werbungskosten. Wichtig ist dabei die strikte Abgrenzung zu privaten Kosten. Ausgaben für deine private Lebensführung oder Hobbys interessieren das Finanzamt nicht.

Ein zentraler Punkt betrifft die Art deines Nebenjobs. Bei einem klassischen, pauschal versteuerten Minijob kannst du grundsätzlich keine Werbungskosten absetzen. Der Grund dafür ist logisch: Bei dieser Form der Beschäftigung führt dein Arbeitgeber die anfallenden Steuern und Sozialabgaben bereits pauschal für dich ab. Da du selbst keine individuelle Lohnsteuer zahlst, kannst du auch keine Ausgaben steuermindernd geltend machen. Werbungskosten spielen für dich nur dann eine Rolle, wenn dein Nebenjob regulär lohnsteuerpflichtig ist. Das ist beispielsweise bei einem Midijob der Fall oder wenn du über deinen Hauptjob hinaus auf Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wirst.

Wie funktioniert es?

Das Finanzamt gewährt jedem Arbeitnehmer einen sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Dieser liegt im Jahr 2026 bei exakt 1.230 Euro. Dieser Betrag wird automatisch von deinen Einkünften abgezogen, ohne dass du dafür auch nur einen einzigen Beleg sammeln oder bei der Steuererklärung einreichen musst. Aber Achtung: Hast du einen Hauptjob und einen Nebenjob, bekommst du diese 1.230 Euro insgesamt nur ein einziges Mal. Der Pauschbetrag wird nicht pro Arbeitsverhältnis gewährt, sondern pro Person.

Wenn deine gesamten beruflichen Ausgaben aus Haupt- und Nebenjob zusammen die Grenze von 1.230 Euro überschreiten, lohnt sich das detaillierte Sammeln von Belegen. Jeder Euro darüber hinaus mindert dein zu versteuerndes Einkommen und sorgt in der Regel für eine höhere Steuererstattung. Zu den typischen Posten, die du als Werbungskosten ansetzen kannst, gehören:

  • Pendlerpauschale: Für den Weg zur Arbeit kannst du 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke ansetzen. Ab dem 21. Kilometer steigt die Pauschale auf 0,38 Euro.
  • Arbeitsmittel: Wenn du dir für den Nebenjob Werkzeug, einen Schreibtisch oder spezielle Software kaufst, sind das Werbungskosten.
  • Fortbildungen: Seminare, Zertifikate oder Kurse, die dich in deinem Nebenberuf weiterbringen.
  • Fachliteratur: Bücher und Zeitschriften, die sich konkret mit den fachlichen Themen deines Zweitjobs befassen.
  • Arbeitskleidung: Hier ist das Finanzamt sehr streng. Es muss sich zwingend um typische Berufskleidung handeln, wie beispielsweise Sicherheitsschuhe, einen Blaumann oder eine fest vorgeschriebene Uniform.

Eine Besonderheit ergibt sich bei der Lohnsteuerklasse VI. Wenn du als Angestellter einen zweiten, lohnsteuerpflichtigen Job annimmst, wird dieser zwingend in dieser Steuerklasse abgerechnet. Das führt oft zu sehr hohen monatlichen Steuerabzügen, da in Klasse VI kein Grundfreibetrag berücksichtigt wird. Das Geld ist aber keineswegs verloren. Über die Einkommensteuererklärung rechnest du am Jahresende genau ab. Das Finanzamt prüft deine tatsächliche Gesamtsteuerlast und erstattet dir oft einen beträchtlichen Teil der zu viel gezahlten Lohnsteuer zurück – insbesondere dann, wenn du hohe Werbungskosten nachweisen kannst.

In der Praxis

Schauen wir uns ein konkretes Rechenbeispiel an. Stell dir vor, du arbeitest hauptberuflich im Büro und nimmst am Wochenende einen Nebenjob als Aushilfskellner an, der auf Steuerklasse VI abgerechnet wird. Du fährst an 100 Tagen im Jahr jeweils 15 Kilometer (einfache Strecke) zu diesem Nebenjob.

Allein durch die Pendlerpauschale für deinen Nebenjob kommst du auf folgende Summe: 100 Tage x 15 Kilometer x 0,30 Euro = 450 Euro.

Zusätzlich kaufst du dir rutschfeste Sicherheitsschuhe für 80 Euro und bezahlst 120 Euro für das gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitszeugnis beim Gesundheitsamt. Das macht zusammen 650 Euro Werbungskosten, die ausschließlich für deinen Nebenjob angefallen sind. Wenn du in deinem Hauptberuf durch die täglichen Fahrten ins Büro bereits 800 Euro Werbungskosten gesammelt hast, kommst du insgesamt auf 1.450 Euro. Du liegst damit 220 Euro über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Diese zusätzlichen 220 Euro mindern dein zu versteuerndes Einkommen direkt.

Eine typische Stolperfalle in der Praxis ist die falsche Einschätzung von Arbeitskleidung. Der Versuch, eine einfache schwarze Stoffhose oder ein weißes Hemd für die Gastronomie abzusetzen, scheitert in der Regel. Das Finanzamt argumentiert, dass du diese bürgerliche Kleidung theoretisch auch privat tragen könntest. Hebe außerdem zwingend alle Quittungen für gekaufte Arbeitsmittel und gezahlte Gebühren auf. Das Finanzamt verlangt zwar seit einiger Zeit keine automatische Einreichung der Belege mehr mit der Steuererklärung, kann diese aber bei Rückfragen als Nachweis von dir anfordern. Ohne den passenden Beleg wird die Ausgabe im Zweifel gestrichen.

Fazit

Ein lohnsteuerpflichtiger Nebenjob bringt durch die Steuerklasse VI zunächst unangenehm hohe monatliche Abzüge mit sich. Das sollte dich jedoch keinesfalls abschrecken, denn die Einkommensteuererklärung dient genau dazu, dieses Ungleichgewicht zu deinen Gunsten auszugleichen und stellt eine echte Chance dar. Wenn du deine beruflichen Ausgaben diszipliniert dokumentierst und die Werbungskosten aus deinem Haupt- und Nebenjob addierst, knackst du oft den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Nimm dir also die Zeit, Quittungen sicher aufzubewahren und deine Fahrten detailliert zu notieren – es ist der verlässlichste Weg, um am Ende des Jahres den größtmöglichen Teil deines Zusatzverdienstes auf dem eigenen Konto zu verbuchen.

Sebastian Grundhöfer

Geschrieben von

Sebastian Grundhöfer

Nebenverdienst.de ist ein Ein-Personen-Projekt von Sebastian Grundhöfer. Beim Schreiben unterstützen ihn KI-Werkzeuge für Recherche und Erstentwurf; vor Veröffentlichung liest er jeden Artikel gegen und prüft die rechtlichen und steuerlichen Aussagen gegen die offiziellen Quellen.