Nebenverdienst
Nebenverdienst 4 min lesen

Preisangaben und Transparenz

Erfahre, wie du Preise, Versandkosten und Lieferzeiten in deinem Nebengewerbe rechtssicher angibst und typische Abmahn-Fallen beim Online-Verkauf vermeidest.

Preisschild und Lupe

Wenn du nebenbei Produkte oder Dienstleistungen verkaufst, stehst du schnell vor der Frage, wie du deine Preise im Internet richtig darstellst. Eine klare und rechtssichere Preisangabe ist nicht nur ein Service für deine Kunden, sondern schützt dich auch vor teuren rechtlichen Konsequenzen. Gerade für Einsteiger in den Online-Handel oder bei kleinen Nebengewerben ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben genau zu kennen und korrekt umzusetzen. Dieser Ratgeber zeigt dir, worauf du achten musst, um von Anfang an seriös und abmahnsicher aufzutreten.

Was ist das?

Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt in Deutschland, wie Preise gegenüber Verbrauchern anzugeben sind. Das grundlegende Prinzip dahinter lautet Preisklarheit und Preiswahrheit. Wenn du in deinem Nebenerwerb etwas an Privatpersonen verkaufst, musst du immer den sogenannten Endpreis angeben. Der Endpreis ist der Betrag, den der Kunde am Ende tatsächlich bezahlen muss. Er schließt die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie alle sonstigen obligatorischen Preisbestandteile mit ein.

Für Käufer bedeutet das, dass sie auf den ersten Blick erkennen können, welche Kosten auf sie zukommen, ohne selbst rechnen zu müssen. Transparente Preisangaben sind somit kein lästiges Bürokratie-Detail, sondern ein direkter Vertrauensanker. Werden Preise klar kommuniziert, kommt es zu weniger Kaufabbrüchen und weniger Rückfragen. Gleichzeitig minderst du dein Abmahnrisiko erheblich, denn unvollständige oder irreführende Preisangaben gehören zu den häufigsten Gründen, warum kleine Händler abgemahnt werden. Eine offizielle Quelle zur Vertiefung ist beispielsweise das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, welches detaillierte Leitfäden zur Preisangabenverordnung bereithält.

Wie funktioniert es?

Damit dein Angebot rechtlich auf der sicheren Seite ist, musst du einige konkrete Vorgaben erfüllen. Der Endpreis muss stets eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Sobald du einen Preis nennst, muss für den Kunden klar sein, ob dieser die gesetzliche Mehrwertsteuer enthält und ob zusätzliche Kosten anfallen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Versandkosten. Diese musst du klar, vorab und betragsmäßig ausweisen. Kannst du die Versandkosten im Vorfeld nicht auf den Cent genau beziffern, musst du zumindest die näheren Einzelheiten der Berechnung so angeben, dass der Kunde sie nachvollziehen kann. Auch die Lieferzeiten müssen konkret benannt werden. Vage Floskeln wie “schnellstmöglich” oder “in der Regel” sind unzulässig. Schreibe stattdessen klare Zeiträume, zum Beispiel “in 2–4 Werktagen”.

Bietest du Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche an, bist du zudem zur Angabe des Grundpreises verpflichtet. Das gilt für Mengenware wie Kaffee pro Kilogramm, Flüssigkeiten pro Liter oder Wolle pro Meter. Der Grundpreis muss in unmittelbarer Nähe zum Endpreis stehen.

Ein Sonderfall gilt für Kleinunternehmer. Wenn du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, darfst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. In deinem Online-Shop musst du den Endpreis nennen, fügst aber statt des üblichen Zusatzes “inkl. MwSt.” einen Hinweis hinzu, der deine Steuerbefreiung erklärt. Dieser lautet in der Regel: “Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.” Dieser Hinweis muss für den Käufer leicht auffindbar sein, idealerweise direkt beim Preis oder im Kassenbereich.

In der Praxis

Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an. Du betreibst einen kleinen Online-Shop, in dem du selbstgemachte Kerzen verkaufst. Du bist als Kleinunternehmer gemeldet. Eine Kerze wiegt 200 Gramm und kostet 12,00 Euro. Der Versand innerhalb Deutschlands kostet pauschal 4,50 Euro.

Eine korrekte Preisangabe in deinem Shop sieht dann wie folgt aus: “12,00 Euro (Endpreis, gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen) zzgl. 4,50 Euro Versandkosten. Lieferzeit: 3–5 Werktage. Grundpreis: 60,00 Euro / 1 kg.”

Eine typische Stolperfalle ist es, die Versandkosten erst ganz am Ende im Warenkorb zu erwähnen. Der Kunde muss bereits auf der Artikelseite durch einen Sternchenhinweis oder einen direkten Link zu den Versandbedingungen erkennen können, welche Transportkosten auf ihn zukommen. Fehlt diese Transparenz, riskierst du nicht nur das Vertrauen des Käufers, sondern bist auch angreifbar für Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände. Eine weitere Warnung betrifft die Lieferzeiten: Gib immer eine Frist an, die du realistisch einhalten kannst. Wenn du schreibst “Lieferzeit in 2 Werktagen”, musst du sicherstellen, dass die Ware spätestens nach zwei Tagen beim Kunden ankommt. Bevor du deinen Online-Shop oder dein Verkaufsangebot veröffentlichst, solltest du alle Texte und Preisangaben noch einmal rechtlich gegenprüfen lassen oder dich bei deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beraten lassen.

Fazit

Klare Preisangaben und Transparenz sind unerlässlich für deinen Erfolg im Online-Handel und schützen dein Nebengewerbe vor rechtlichen Stolpersteinen. Indem du Endpreise, Versandkosten, Grundpreise und Lieferzeiten korrekt und verständlich darstellst, schaffst du Vertrauen bei deinen Kunden und sicherst dich rechtlich ab. Prüfe jetzt deine bestehenden Produktseiten oder plane deinen neuen Shop von Beginn an mit der Vorgabe, alle Kostenfaktoren unmissverständlich aufzuführen. So kannst du dich entspannt auf den Verkauf konzentrieren und böse Überraschungen durch Abmahnungen vermeiden.

Quellen (1)
Sebastian Grundhöfer

Geschrieben von

Sebastian Grundhöfer

Nebenverdienst.de ist ein Ein-Personen-Projekt von Sebastian Grundhöfer. Beim Schreiben unterstützen ihn KI-Werkzeuge für Recherche und Erstentwurf; vor Veröffentlichung liest er jeden Artikel gegen und prüft die rechtlichen und steuerlichen Aussagen gegen die offiziellen Quellen.