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Parkplatz vermieten: Nebenverdienst mit ungenutztem Stellplatz

Ein freier Stellplatz kann monatliche Einnahmen bringen. Wichtig sind Steuer, Vertrag, Hausregeln und realistische Preise.

Parkplatz als lokale Nebenverdienst-Möglichkeit in der Stadt

Ein ungenutzter Parkplatz ist kein Nebenjob im klassischen Sinn, kann aber ein ruhiger Nebenverdienst sein. Ob sich das lohnt, hängt stark von Lage, Nachfrage, rechtlicher Erlaubnis und sauberer Abrechnung ab.

Was ist das?

Beim Parkplatzvermieten überlässt du einer anderen Person gegen Geld einen Stellplatz, eine Garage, einen Tiefgaragenplatz oder eine Einfahrt. Typische Mieter sind Pendler, Anwohner ohne eigenen Stellplatz, Beschäftigte in der Innenstadt oder Reisende in Bahnhofsnähe.

Finanziell ist das meist ein kleiner, planbarer Betrag pro Monat. In gefragten Lagen können 40 bis 150 Euro monatlich realistisch sein, in sehr zentralen Großstadtlagen auch mehr. In Randlagen kann die Nachfrage dagegen gering sein. Rechne also nicht mit festen Wunschpreisen, sondern prüfe lokale Anzeigen.

Steuerlich sind Einnahmen aus einem privaten Stellplatz in der Regel Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Dafür nutzt du in der Einkommensteuer meist die Anlage V, wie sie auch über ELSTER bereitsteht. Ein Gewerbe ist bei einem einzelnen privaten Stellplatz normalerweise nicht der erste Gedanke. Anders kann es aussehen, wenn du mehrere Flächen systematisch bewirtschaftest, Werbung schaltest, Zusatzleistungen anbietest oder wie ein Parkplatzbetrieb auftrittst.

Wichtig: Parkplatzvermietung ist rechtlich nicht immer dasselbe wie Wohnraumvermietung. Wenn der Stellplatz separat vermietet wird, kann auch Umsatzsteuer ein Thema sein. Die Kleinunternehmerregelung des Bundesfinanzministeriums ist deshalb relevant, wenn deine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze insgesamt unter den geltenden Grenzen bleiben.

Wie funktioniert es?

Zuerst klärst du, ob du den Stellplatz überhaupt weitervermieten darfst. Bist du Eigentümer, prüfst du Teilungserklärung, Hausordnung und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft. Bist du Mieter, brauchst du meist die Zustimmung des Vermieters, wenn der Stellplatz untervermietet werden soll. Bei Wohnanlagen kann außerdem geregelt sein, dass nur Bewohner Stellplätze nutzen dürfen.

Dann legst du die Nutzungsart fest: fester Monatsmieter, tageweise Vermietung, Pendlerzeiten oder gelegentliche Nutzung bei Veranstaltungen. Für einen Nebenverdienst ist ein Monatsmieter oft am einfachsten, weil du weniger Abstimmung hast. Kurzzeitvermietung kann mehr bringen, macht aber mehr Aufwand und kann eher wie eine organisierte Tätigkeit wirken.

Ein schriftlicher Vertrag sollte mindestens enthalten: genaue Lage des Stellplatzes, Mietpreis, Zahlungsdatum, Kündigungsfrist, erlaubte Fahrzeugart, Schlüssel- oder Chipübergabe, Haftungsregeln und Verbot von Lagerung. Ein Stellplatz ist kein Abstellraum. Benzinkanister, Möbel oder dauerhaft nicht zugelassene Fahrzeuge können Ärger mit Hausverwaltung, Versicherung oder Brandschutz auslösen.

Für 2026 wichtig: Der allgemeine Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro. Das heißt nicht, dass du Einnahmen einfach ignorieren darfst. Es bedeutet nur, dass Einkommensteuer erst greift, wenn dein zu versteuerndes Einkommen nach Abzügen über dem Freibetrag liegt. Bei Angestellten kommen die Parkplatz-Einnahmen zu deinem übrigen Einkommen hinzu.

Wenn du Bürgergeld bekommst, musst du Einnahmen aus Vermietung melden. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet Einkommen grundsätzlich auf den Bedarf an, wobei bestimmte notwendige Ausgaben abziehbar sein können. Verschweigen ist keine gute Idee, weil Rückforderungen drohen.

Umsatzsteuerlich solltest du vorsichtig sein: Die Vermietung von Wohnraum ist oft steuerfrei, die separate Vermietung von Stellplätzen kann aber steuerpflichtig sein. Wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst, weist du keine Umsatzsteuer aus. Prüfe das besonders, wenn du schon ein Nebengewerbe hast oder weitere umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielst.

In der Praxis

Angenommen, du wohnst nahe einem Bahnhof und nutzt deinen Tiefgaragenplatz nicht. Vergleichbare Anzeigen liegen bei 85 Euro monatlich. Du vermietest für 80 Euro, weil du einen verlässlichen Monatsmieter suchst. Im Jahr sind das 960 Euro Einnahmen.

Davon kannst du direkt zuordenbare Kosten abziehen, etwa anteilige Hausgeldpositionen für die Garage, Inseratskosten oder eine nachweisbare Chip-Ersatzgebühr. Nicht alles ist automatisch abziehbar. Die normale Wohnungsmiete gehört zum Beispiel nicht vollständig dazu, nur weil irgendwo im Mietvertrag auch ein Stellplatz genannt ist.

Ein zweites Beispiel: Du bist Studentin und vermietest den Stellplatz deiner gemieteten Wohnung für 60 Euro im Monat, weil du kein Auto hast. Bevor du inserierst, fragst du den Vermieter schriftlich. Ohne Zustimmung riskierst du eine Abmahnung oder Ärger bei der nächsten Nebenkosten- oder Vertragsfrage.

Typische Stolperfalle Nummer eins ist die Barzahlung ohne Nachweis. Besser ist Überweisung mit klarer Bezeichnung, etwa „Stellplatzmiete Mai 2026“. So kannst du Einnahmen und Zahlungen später nachvollziehen.

Typische Stolperfalle Nummer zwei ist eine zu lockere Absprache. Wenn der Mieter plötzlich ein großes Transportfahrzeug abstellt, die Zufahrt blockiert oder den Platz an Dritte weitergibt, brauchst du klare Regeln. Halte deshalb im Vertrag fest, welches Fahrzeug dort stehen darf und dass keine Untervermietung erlaubt ist.

Typische Stolperfalle Nummer drei betrifft Plattformen. Manche Anbieter vermitteln Parkplätze tageweise. Das kann praktisch sein, aber prüfe Gebühren, Auszahlungswege, Stornoregeln und Versicherung. Lies außerdem, ob du selbst für Schäden, Abschleppen oder falsche Nutzung zuständig bleibst.

Für die Preisfindung hilft ein einfacher Test: Suche nach Stellplätzen in deinem Viertel, nicht nur in deiner Stadt. Ein Platz fünf Gehminuten vom Bahnhof ist anders zu bewerten als ein Platz 20 Minuten entfernt. Starte lieber mit einem marktüblichen Preis und stabilem Mieter als mit einem Betrag, der ständig Diskussionen auslöst.

Fazit

Parkplatzvermieten passt gut, wenn du einen erlaubten, gut gelegenen Stellplatz hast und wenig laufenden Aufwand möchtest. Der Nebenverdienst bleibt meist überschaubar, kann aber über das Jahr spürbar helfen. Dein nächster Schritt: Erlaubnis prüfen, Vergleichspreise sammeln, steuerliche Einordnung klären und erst dann mit kurzem Vertrag vermieten.

Quellen (3)
Sebastian Grundhöfer

Geschrieben von

Sebastian Grundhöfer

Nebenverdienst.de ist ein Ein-Personen-Projekt von Sebastian Grundhöfer. Beim Schreiben unterstützen ihn KI-Werkzeuge für Recherche und Erstentwurf; vor Veröffentlichung liest er jeden Artikel gegen und prüft die rechtlichen und steuerlichen Aussagen gegen die offiziellen Quellen.