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Minijob 2026: Alles zur neuen Verdienstgrenze von 603 Euro

Ab 2026 steigt die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro monatlich. Erfahre, welche Regeln gelten und wann Sozialabgaben für dich anfallen.

Illustration von Unterlagen zur Abrechnung eines Minijobs

Die Regeln für den klassischen Nebenjob haben sich erneut angepasst. Wenn du dir neben dem Hauptberuf, dem Studium oder in der Rente etwas dazuverdienen möchtest, ist der Minijob oft die erste Wahl. Für das Jahr 2026 gibt es eine wichtige Neuerung: Die monatliche Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro. Das bedeutet mehr finanziellen Spielraum für dich, erfordert aber auch einen genauen Blick auf deine Arbeitsstunden und mögliche weitere Einkünfte, um nicht versehentlich in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen.

Was ist das?

Ein Minijob, offiziell als „geringfügige Beschäftigung“ bezeichnet, ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt eine bestimmte gesetzliche Grenze nicht überschreitet. Im Jahr 2026 liegt diese Grenze bei genau 603 Euro. Das Hauptmerkmal eines Minijobs ist die weitgehende Abgabenfreiheit für dich als Arbeitnehmer. In der Regel erhältst du deinen Bruttoverdienst ohne Abzüge eins zu eins als Nettolohn ausgezahlt.

Die Höhe dieser Verdienstgrenze ist nicht starr, sondern dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jemand, der zum Mindestlohn arbeitet, eine bestimmte Stundenzahl pro Woche steuer- und sozialversicherungsfrei arbeiten dürfen soll. Die Formel zur Berechnung ist im Gesetz festgelegt: Der aktuelle Mindestlohn wird mit 130 multipliziert und anschließend durch 13 geteilt. Durch die Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns ergibt sich nach dieser Formel für 2026 der Betrag von 603 Euro. Bei diesem gesetzlichen Mindestlohn entspricht die Verdienstgrenze in etwa einer wöchentlichen Arbeitszeit von rund 10 Stunden.

Für den Arbeitgeber ist ein Minijob hingegen nicht kostenfrei. Er muss Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale abführen. Diese umfassen unter anderem pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie eine Pauschsteuer. Diese Abgaben sichern dir zwar keinen vollen eigenen Krankenversicherungsschutz, stellen aber sicher, dass das Arbeitsverhältnis legal angemeldet ist.

Wie funktioniert es?

Damit dein Arbeitsverhältnis als Minijob gilt und du von den Vorteilen profitierst, musst du einige grundlegende Mechaniken und Schwellenwerte beachten. Solange du im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 603 Euro im Monat verdienst, bleibt die Beschäftigung sozialversicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Eine Besonderheit gibt es bei der gesetzlichen Rentenversicherung: Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass von deinen 603 Euro ein kleiner Eigenanteil (aktuell 3,6 Prozent im gewerblichen Bereich) abgezogen wird. Du hast jedoch das Recht, dich von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen. Stellst du einen entsprechenden Antrag bei deinem Arbeitgeber, erhältst du den vollen Lohn ohne diesen Abzug. Beachte dabei aber, dass du durch die Befreiung auch Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten oder Reha-Leistungen der Deutschen Rentenversicherung verlierst und weniger Beitragsmonate für deine spätere Rente sammelst.

Was passiert, wenn du die Grenze von 603 Euro überschreitest? Wenn dein regelmäßiges Entgelt höher ausfällt, endet der Minijob und du rutschst in den sogenannten Midijob-Bereich (den Übergangsbereich). Ab hier tritt die reguläre Sozialversicherungspflicht ein. Die Beiträge steigen jedoch nicht sofort voll an, sondern werden in einer Gleitzone langsam an das normale Niveau herangeführt.

Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung für das unvorhersehbare, gelegentliche Überschreiten der Verdienstgrenze. Wenn du beispielsweise wegen Krankheit anderer aushelfen musst, darfst du in maximal zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres mehr als 603 Euro verdienen. In diesen Ausnahmemonaten darf dein Verdienst maximal das Doppelte der Grenze betragen. Der Status als Minijobber bleibt dann für das gesamte Jahr erhalten.

Zudem gilt ein striktes Zusammenrechnungsgebot: Wenn du mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern hast, werden alle Einkünfte addiert. Liegt die Summe aller Minijobs über 603 Euro im Monat, sind beide Jobs sozialversicherungspflichtig.

In der Praxis

Um die trockenen Regeln greifbarer zu machen, schauen wir uns ein typisches Szenario an, bei dem es schnell zu unerwarteten Abzügen kommen kann.

Stell dir vor, du arbeitest bereits am Wochenende in der Gastronomie auf 538-Euro-Basis. Im Jahr 2026 erhöht dein Chef deinen Lohn auf 350 Euro monatlich. Wenig später bietet dir ein Bekannter an, in seinem Lager bei der Inventur auszuhelfen, wofür du monatlich fix 300 Euro bekommen sollst. Du unterschreibst den zweiten Arbeitsvertrag und gehst davon aus, dass du nun 650 Euro netto zusätzlich in der Tasche hast.

Das ist eine klassische Stolperfalle. Da die Minijob-Zentrale als zuständige Einzugsstelle alle gemeldeten Beschäftigungen erfasst, fällt sofort auf, dass deine addierten Einkünfte (350 Euro + 300 Euro) nun bei 650 Euro liegen. Damit durchbrichst du die Grenze von 603 Euro für das Jahr 2026. Das Ergebnis: Beide Jobs verlieren den Status der geringfügigen Beschäftigung. Du bist plötzlich in beiden Jobs voll sozialversicherungspflichtig im Midijob-Bereich. Es werden Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig, was deinen erhofften Nettoverdienst spürbar mindert.

Eine weitere wichtige Warnung betrifft das Zusammenspiel mit einem hauptberuflichen Angestelltenverhältnis. Hast du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob, darfst du genau einen Minijob steuer- und abgabenfrei (bis auf die optionale Rente) daneben ausüben. Nimmst du neben deinem Hauptjob jedoch einen zweiten Minijob an, wird dieser zweite Nebenjob mit deinem Hauptverdienst zusammengerechnet. Er ist dann voll sozialversicherungspflichtig und fällt steuerlich oft in die ungünstige Steuerklasse VI, was zu hohen Abzügen führt.

Informiere daher zwingend immer alle deine Arbeitgeber über weitere bestehende Beschäftigungen. Nur so können diese die Abrechnung korrekt durchführen und du schützt dich vor Steuernachzahlungen oder Rückforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Bei Unklarheiten oder Streitfällen ist die Minijob-Zentrale immer die zentrale und verlässliche Anlaufstelle für verbindliche Auskünfte.

Fazit

Die Anpassung der Minijob-Grenze auf 603 Euro im Jahr 2026 bietet dir die Möglichkeit, steuer- und sozialabgabenfrei etwas mehr Geld dazuzuverdienen. Die dynamische Kopplung an den Mindestlohn sorgt dafür, dass dieser Betrag auch künftig mit der allgemeinen Lohnentwicklung Schritt hält. Wichtig ist jedoch, dass du deine tatsächlichen Arbeitsstunden und insbesondere Einkünfte aus möglichen weiteren Nebenjobs genau im Blick behältst. Prüfe jetzt deine aktuellen Arbeitsverträge und rechne deine monatlichen Einkünfte zusammen, um sicherzustellen, dass du die 603-Euro-Marke nicht ungewollt überschreitest. Überlege zudem gut, ob die Befreiung von der Rentenversicherung für deine persönliche Zukunftsplanung der richtige Schritt ist. Vor verbindlichen Entscheidungen empfiehlt sich bei komplexen Konstellationen immer eine abschließende rechtliche oder steuerliche Gegenprüfung für deine individuelle Situation.

Quellen (2)
Sebastian Grundhöfer

Geschrieben von

Sebastian Grundhöfer

Nebenverdienst.de ist ein Ein-Personen-Projekt von Sebastian Grundhöfer. Beim Schreiben unterstützen ihn KI-Werkzeuge für Recherche und Erstentwurf; vor Veröffentlichung liest er jeden Artikel gegen und prüft die rechtlichen und steuerlichen Aussagen gegen die offiziellen Quellen.