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Lagerfläche im Keller anbieten

Kellerfläche kann ein kleiner Nebenverdienst sein. Wichtig sind klare Regeln, Steuern und sichere Lagerbedingungen.

Illustration zu Nebenverdienst mit Lagerfläche im Keller

Wenn dein Keller trocken, abschließbar und gut erreichbar ist, kannst du ihn als Lagerfläche anbieten. Das kann zu dir passen, wenn du ungenutzten Raum hast und keine Lust auf einen klassischen Nebenjob mit festen Schichten. Reich wirst du damit nicht, aber ein kleiner monatlicher Betrag ist möglich. Wichtig ist: Du vermietest nicht nur Platz. Du übernimmst auch Verantwortung dafür, wer Zugang hat, was gelagert wird und was passiert, wenn etwas beschädigt wird.

Was ist das?

Beim Anbieten von Lagerfläche stellst du einer anderen Person einen Teil deines Kellers, Abstellraums oder einer Garage gegen Geld zur Verfügung. Typisch sind Kartons, saisonale Dinge, kleine Möbel, Akten oder Sportausrüstung. Es geht nicht um Wohnraum und nicht um eine gewerbliche Selfstorage-Anlage mit Überwachung, Versicherung und festen Öffnungszeiten.

Rechtlich bewegst du dich meist im Bereich einer privaten Raum- oder Flächennutzung. Wenn du nur gelegentlich einen kleinen Kellerbereich überlässt, ist das etwas anderes als ein organisiertes Lagergeschäft mit mehreren Kunden, Werbung, Zusatzleistungen und laufender Gewinnerzielungsabsicht. Je professioneller du auftrittst, desto eher kann ein Gewerbe naheliegen.

Finanziell zählt vor allem, dass die Einnahmen nicht automatisch steuerfrei sind. Sie können in der Einkommensteuererklärung relevant werden. Der Grundfreibetrag liegt 2026 laut Bundesfinanzministerium bei 12.348 Euro für Einzelpersonen. Das heißt aber nicht, dass einzelne Nebeneinnahmen beliebig ignoriert werden dürfen. Entscheidend ist dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen.

Wenn du Bürgergeld bekommst, BAföG, Wohngeld oder andere Leistungen, musst du solche Einnahmen besonders vorsichtig behandeln. Melde sie vorher bei der zuständigen Stelle. Bei Bürgergeld zählt nicht nur Arbeitseinkommen, sondern auch anderes Einkommen kann angerechnet werden.

Wie funktioniert es?

Zuerst prüfst du, ob du die Fläche überhaupt anbieten darfst. Wohnst du zur Miete, solltest du deinen Mietvertrag lesen und im Zweifel die Vermieterin oder den Vermieter fragen. Eine kurze Lagerung von privaten Dingen ist oft unproblematisch. Eine bezahlte Überlassung an Dritte kann aber anders bewertet werden, besonders wenn fremde Personen regelmäßig ins Haus kommen.

Danach legst du klare Regeln fest: Welche Fläche wird genutzt? Wie viele Quadratmeter oder welche Regale? Wie lange läuft die Vereinbarung? Wann darf die Person an ihre Sachen? Wer hat den Schlüssel? Darf die Person allein in den Keller? Was passiert bei Zahlungsverzug?

Schriftlich ist hier Pflicht, auch wenn du an Bekannte vermietest. In die Vereinbarung gehören Name und Anschrift beider Seiten, Beschreibung der Fläche, Preis, Zahlungsdatum, Laufzeit, Kündigungsfrist, erlaubte Gegenstände, verbotene Gegenstände, Haftungsregeln und eine einfache Übergabeliste. Fotos beim Einlagern helfen, später Streit zu vermeiden.

Gefahrstoffe solltest du ausdrücklich ausschließen. Dazu gehören etwa Benzin, Gasflaschen, Feuerwerk, Farben, Lösungsmittel, Chemikalien, Akkus in schlechtem Zustand, Waffen, verderbliche Lebensmittel, Pflanzen, Tiere, illegale Waren und Dinge mit starkem Geruch. Auch besonders wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Bargeld oder Sammlerstücke sind ungeeignet, weil die Haftungsfrage schnell teuer wird.

Umsatzsteuer spielt bei kleinen privaten Fällen oft keine praktische Rolle. Wenn du daraus aber eine unternehmerische Tätigkeit machst, ist § 19 UStG wichtig: Die Kleinunternehmerregelung gilt 2026, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Dann wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Trotzdem brauchst du saubere Aufzeichnungen.

In der Praxis

Ein realistisches Beispiel: Du hast im Keller ein trockenes Regal und daneben zwei Quadratmeter freie Fläche. Du vermietest sie für 35 Euro im Monat an eine Nachbarin, die Umzugskartons und Winterreifen lagern möchte. Das ergibt 420 Euro im Jahr. Davon kannst du direkte Kosten abziehen, wenn sie klar zuordenbar sind, etwa ein zusätzliches Schloss oder Kleinanzeigengebühren. Den Rest dokumentierst du als Einnahme.

Bei 60 Euro im Monat wären es 720 Euro im Jahr. Das klingt immer noch überschaubar, kann aber in deiner Steuererklärung eine Rolle spielen, wenn du ohnehin Einkommen aus Job, Rente oder Selbstständigkeit hast. Für Angestellte ist wichtig: Dein Arbeitgeber muss davon meist nichts wissen, solange keine arbeitsvertraglichen Regeln verletzt werden. Steuerlich bist du aber selbst verantwortlich.

Eine typische Stolperfalle ist der Zugang. Wenn du versprichst, dass die Person jederzeit an ihre Sachen kommt, musst du das praktisch leisten können. Besser sind feste Zeitfenster nach Absprache, zum Beispiel werktags zwischen 18 und 20 Uhr mit 24 Stunden Vorlauf. Sonst wird aus dem kleinen Nebenverdienst schnell Dauerstress.

Eine zweite Stolperfalle ist Feuchtigkeit. Keller können nach Starkregen, Rohrschäden oder im Winter problematisch werden. Schreibe in die Vereinbarung, dass keine feuchtigkeitsempfindlichen Gegenstände ohne geeignete Verpackung gelagert werden sollen. Noch besser: Du vermietest nur Fläche, die wirklich trocken ist, und dokumentierst den Zustand vor Beginn.

Auch Nachbarschaft und Hausgemeinschaft zählen. Wenn ständig fremde Personen durchs Treppenhaus laufen, kann das Ärger geben. Halte die Nutzung klein, leise und planbar. Bei Mehrfamilienhäusern solltest du keine Fluchtwege, Technikräume oder Gemeinschaftsflächen belegen.

Fazit

Lagerfläche im Keller anzubieten kann ein ruhiger Nebenverdienst sein, wenn du die Grenzen sauber ziehst: trockene Fläche, keine Gefahrstoffe, klare Zugangsregeln, schriftliche Vereinbarung und ordentliche Einnahmenaufzeichnung. Prüfe zuerst Mietvertrag, Versicherung und Leistungsbezug, falls das bei dir relevant ist. Danach kannst du mit einer kleinen Fläche starten, einen fairen Monatsbetrag festlegen und die erste Einlagerung nur mit Übergabeliste und Fotos annehmen.

Quellen (2)
Sebastian Grundhöfer

Geschrieben von

Sebastian Grundhöfer

Nebenverdienst.de ist ein Ein-Personen-Projekt von Sebastian Grundhöfer. Beim Schreiben unterstützen ihn KI-Werkzeuge für Recherche und Erstentwurf; vor Veröffentlichung liest er jeden Artikel gegen und prüft die rechtlichen und steuerlichen Aussagen gegen die offiziellen Quellen.