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Impressumspflicht für Nebenprojekte: Ab wann du eines brauchst

Erfahre, ab wann dein Nebenprojekt als geschäftsmäßig gilt und du ein Impressum nach dem Digitale-Dienste-Gesetz benötigst. So vermeidest du Abmahnungen.

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Wer online ein Nebenprojekt startet, denkt oft zuerst an Einnahmen, Design und Marketing. Doch bevor die erste Webseite online geht oder der neue Social-Media-Kanal beworben wird, steht ein formales Detail im Raum, das bei Nichtbeachtung richtig Geld kosten kann: das Impressum. Oft herrscht Unsicherheit darüber, wo die Grenze zwischen einem harmlosen, rein privaten Hobby und einem kennzeichnungspflichtigen Angebot verläuft.

Was ist das?

Das Impressum, im Juristendeutsch auch Anbieterkennzeichnung genannt, ist deine digitale Visitenkarte mit rechtlicher Bindung. Es legt offen, wer hinter einer Webseite, einem Blog, einem Online-Shop oder einem Social-Media-Profil steckt. Geregelt ist diese Pflicht in Deutschland im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), welches das bisherige Telemediengesetz (TMG) abgelöst hat. Der Kerngedanke hinter dieser Vorschrift ist der Verbraucherschutz und die Transparenz. Besucher und Kunden sollen wissen, mit wem sie es zu tun haben und an wen sie sich wenden können, falls es rechtliche Probleme gibt oder sie ihre Verbraucherrechte geltend machen möchten.

Grundsätzlich gilt die Impressumspflicht für alle “geschäftsmäßigen” Online-Dienste. Das bedeutet nicht, dass du zwingend ein angemeldetes Gewerbe oder sprudelnde Gewinne haben musst. Geschäftsmäßig ist ein Angebot meist schon dann, wenn es auf eine gewisse Dauer angelegt ist und eine wirtschaftliche Ausrichtung erkennen lässt.

Wie funktioniert es?

Die entscheidende Frage ist die Abgrenzung zwischen “rein privat” und “geschäftsmäßig”. Ein rein privater Blog über deinen letzten Familienurlaub, der sich ausschließlich an Familie und Freunde richtet, benötigt in der Regel kein Impressum. Sobald du jedoch beginnst, auf deinem Blog, deiner Webseite oder deinem Social-Media-Account Werbebanner zu schalten, Affiliate-Links einzubinden, gesponserte Beiträge zu veröffentlichen oder eigene Produkte und Dienstleistungen anzubieten, kippt die rechtliche Bewertung. Ab diesem Moment handelst du geschäftsmäßig. Selbst wenn du am Ende des Jahres nur fünf Euro über einen Affiliate-Link verdienst, ist die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach dem DDG erfüllt.

Wenn du ein Impressum brauchst, gibt es klare Vorgaben, welche Informationen zwingend enthalten sein müssen. Zu den Pflichtangaben gehören immer dein vollständiger Vor- und Nachname sowie eine ladungsfähige Anschrift. Ein bloßes Postfach reicht hierbei nicht aus; es muss die Adresse sein, unter der du tatsächlich auffindbar bist. Zudem ist eine schnelle, elektronische Kontaktmöglichkeit vorgeschrieben. In der Regel ist das deine E-Mail-Adresse, oft ergänzt durch eine Telefonnummer.

Je nach Art deines Nebenverdienstes kommen weitere Angaben hinzu. Falls du für dein Projekt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten hast, muss diese ebenfalls ins Impressum. Übst du einen reglementierten Beruf aus, benötigst du Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde oder Kammer. Wenn dein Projekt keine Einzelperson, sondern eine juristische Person ist, wie etwa eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH, müssen die Vertretungsberechtigten namentlich genannt werden.

Ein besonderer Sonderfall sind Social-Media-Präsenzen. Auch ein geschäftsmäßig genutztes Profil auf Instagram, TikTok, YouTube oder LinkedIn unterliegt der Impressumspflicht. Da die Profilfelder dort selten genug Platz für alle Pflichtangaben bieten, wird das sogenannte “Sprechende-Link-Prinzip” angewendet. Du setzt in deiner Bio einen Link, der idealerweise eindeutig als Impressum erkennbar ist, und direkt auf die Impressumsseite deiner Hauptwebseite oder eines speziellen Dienstes führt.

In der Praxis

Betrachten wir das an einem konkreten Beispiel: Du startest einen kleinen Instagram-Kanal, auf dem du Buchrezensionen teilst. Anfangs machst du das nur als Hobby. Nach einigen Monaten erreichst du eine kleine Followerschaft und beginnst, Links zu Online-Buchhändlern zu posten, bei denen du eine kleine Provision erhältst, wenn jemand das Buch kauft – typisches Affiliate-Marketing.

Durch diesen Schritt wird dein Kanal rechtlich geschäftsmäßig. Wenn du jetzt kein Impressum verlinkst, gehst du ein erhebliches Risiko ein. Fehlende oder unvollständige Anbieterkennzeichnungen sind ein klassisches Feld für kostenpflichtige Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. Eine solche Abmahnung kann schnell Anwaltskosten von mehreren hundert bis über tausend Euro nach sich ziehen. Zudem drohen nach dem DDG bei Verstößen im schlimmsten Fall Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Auch die Folgekosten durch strafbewehrte Unterlassungserklärungen können ein Nebenprojekt massiv finanziell belasten.

Eine typische Stolperfalle ist der Versuch, die eigene Privatadresse aus Datenschutzgründen zu verschleiern und stattdessen Fantasieadressen oder reine Briefkastendienste ohne Weiterleitungsfunktion anzugeben. Das führt unweigerlich zu einem ungültigen Impressum und bietet eine unnötige Angriffsfläche.

Für die praktische Umsetzung nutzen viele Seitenbetreiber sogenannte Impressum-Generatoren, beispielsweise von Industrie- und Handelskammern (IHKs) oder Plattformen wie eRecht24. Diese Tools sind ein guter Startpunkt und fragen systematisch ab, welche Rechtsform vorliegt und welche Inhalte angeboten werden. Jedes Projekt muss dennoch einzeln geprüft werden. Beachte, dass diese Generatoren keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Bei Unsicherheiten solltest du dein Impressum vor der Veröffentlichung immer anwaltlich prüfen lassen.

Fazit

Die Impressumspflicht ist kein Detail, das man ignorieren kann, sondern eine rechtliche Grundvoraussetzung für jedes Nebenprojekt, das den rein privaten Rahmen verlässt. Sobald Einnahmen angestrebt werden, sei es durch Werbung, Verkäufe oder Affiliate-Links, greift das Digitale-Dienste-Gesetz. Die Gefahr von teuren Abmahnungen ist real und leicht vermeidbar. Der konkrete nächste Schritt für dich: Prüfe dein aktuelles oder geplantes Nebenprojekt ehrlich auf seine geschäftsmäßige Ausrichtung, nutze einen seriösen Impressum-Generator als Basis und füge die Anbieterkennzeichnung von Beginn an gut sichtbar auf all deinen genutzten Plattformen ein.

Sebastian Grundhöfer

Geschrieben von

Sebastian Grundhöfer

Nebenverdienst.de ist ein Ein-Personen-Projekt von Sebastian Grundhöfer. Er schreibt die Texte selbst und prüft die rechtlichen und steuerlichen Aussagen vor Veröffentlichung gegen die offiziellen Quellen.