Nebenverdienst
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Garage zeitweise vermieten

Eine Garage kann laufende Kosten senken. Wichtig sind Vertrag, Steuern, Versicherung, Feuchtigkeit und klar geregelter Zugang.

Garage mit Stellplatz als lokaler Nebenverdienst

Wenn deine Garage zeitweise leer steht, kann Vermietung ein ruhiger lokaler Nebenverdienst sein. Du stellst keinen Online-Shop auf, brauchst keine großen Anschaffungen und nutzt eine Fläche, die ohnehin vorhanden ist. Trotzdem ist es kein Selbstläufer: Du musst klären, was genau vermietet wird, wer Zugang hat, wie trocken die Garage ist und wer haftet, wenn etwas beschädigt wird.

Was ist das?

Bei der zeitweisen Garagenvermietung überlässt du einer anderen Person deine Garage für einen bestimmten Zweck. Meist geht es um einen Stellplatz für Auto, Motorrad, Fahrrad, Anhänger oder Saisonfahrzeug. Manchmal soll die Garage auch als Lagerfläche dienen, etwa für Reifen, Möbel oder Werkzeug.

Rechtlich ist das eine Vermietung. Du bist nicht angestellt und betreibst nicht automatisch ein Gewerbe, nur weil du privat eine Garage vermietest. Wenn du aber mehrere Garagen systematisch anbietest, Werbung schaltest und laufend neue Mieter suchst, kann die Einordnung anders aussehen. Dann solltest du steuerlich genauer prüfen, ob eine gewerbliche Tätigkeit entsteht.

Finanziell ist der Nebenverdienst stark lokal. In dicht bebauten Städten, Wohnvierteln ohne Parkplätze oder in der Nähe von Bahnhöfen ist die Nachfrage oft höher. In ländlichen Gegenden kann es dauern, bis du jemanden findest. Realistisch ist: Der Nutzen liegt eher in regelmäßigen kleinen Beträgen und weniger in großen Sprüngen beim Einkommen.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Stellplatz und Lager. Eine Garage ist oft für Fahrzeuge gedacht. Wenn du Lagerung erlaubst, musst du Feuchtigkeit, Brandschutz, Schimmelrisiko und Versicherung ernster nehmen. Benzinkanister, Gasflaschen, leicht entzündliche Stoffe oder gewerbliche Waren solltest du nicht ohne klare Prüfung zulassen.

Wie funktioniert es?

Zuerst prüfst du, ob du die Garage überhaupt weitervermieten darfst. Bist du Eigentümer, schaust du in Teilungserklärung, Hausordnung oder Gemeinschaftsregeln. Bist du selbst Mieter, brauchst du in der Regel die Zustimmung des Vermieters, wenn du die Garage an Dritte überlassen willst.

Danach legst du den Nutzungszweck fest. Schreibe nicht nur „Garage vermietet“, sondern konkret: Stellplatz für ein Fahrzeug, Lagerung von Reifen oder Abstellen eines Motorrads. Je genauer der Zweck, desto weniger Streit entsteht später. Vereinbare auch, ob der Mieter einen Schlüssel bekommt, zu welchen Zeiten Zugang erlaubt ist und ob du die Garage betreten darfst, etwa bei Gefahr, Wasserschaden oder Reparatur.

Ein kurzer schriftlicher Vertrag ist sinnvoll. Hinein gehören Name und Anschrift beider Seiten, Adresse der Garage, Mietbeginn, Kündigungsfrist, Monatsmiete, Zahlungsweg, Kaution, erlaubte Nutzung, Verbot gefährlicher Stoffe, Haftung, Schlüsselübergabe und Zustand bei Rückgabe. Fotos bei Übergabe helfen, wenn später über Schäden gesprochen wird.

Steuerlich können Einnahmen aus der Garagenvermietung relevant sein. Bei privater Vermietung werden sie häufig als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung behandelt. Du darfst damit zusammenhängende Kosten abziehen, zum Beispiel anteilige Instandhaltung, Nebenkosten oder Inseratskosten, soweit sie direkt zur Vermietung gehören. Das Bundesfinanzministerium weist allgemein darauf hin, dass steuerpflichtige Einnahmen in der Einkommensteuererklärung erklärt werden müssen; im Zweifel hilft ein Steuerberater oder das Finanzamt.

Bei der Umsatzsteuer ist die Garage ein Sonderfall. Die reine Grundstücksvermietung ist oft steuerfrei, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen ist nach dem Umsatzsteuergesetz aber grundsätzlich anders zu behandeln. Für kleine private Vermieter kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG praktisch wichtig sein. 2026 gilt: Wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt, kann diese Regelung greifen. Dann weist du keine Umsatzsteuer aus.

Die großen Nebenverdienst-Zahlen 2026 wie Mindestlohn 13,90 Euro, Minijob-Grenze 603 Euro und Midijob-Bereich bis 2.000 Euro sind hier nur indirekt wichtig. Deine Garagenmiete ist kein Minijob-Lohn. Sie kann aber zusammen mit anderen Nebeneinnahmen deine Steuererklärung relevanter machen.

In der Praxis

Angenommen, du vermietest eine trockene Einzelgarage in einem Wohngebiet für 75 Euro im Monat. Das ergibt 900 Euro im Jahr. Davon gehen vielleicht 60 Euro für ein Inserat, kleinere Reparaturen oder anteilige Kosten ab. Steuerlich zählt nicht nur, was auf deinem Konto ankommt, sondern auch, welche abziehbaren Kosten du nachweisen kannst.

Ein anderes Szenario: Ein Motorradfahrer sucht von November bis März einen sicheren Platz. Du vermietest fünf Monate für je 50 Euro. Das sind 250 Euro. Für dich kann das passen, wenn du die Garage im Sommer selbst nutzt. Für den Mieter ist die kurze Laufzeit fairer als ein Jahresvertrag. In den Vertrag gehört dann ein klares Enddatum, damit keine automatische Dauernutzung entsteht.

Die wichtigste Stolperfalle ist Feuchtigkeit. Viele Garagen sind nicht als trockene Lagerräume gebaut. Kartons, Kleidung, Holz oder Elektrogeräte können Schaden nehmen. Schreibe deshalb in die Anzeige ehrlich, ob die Garage trocken, belüftet, unbeheizt oder nur für Fahrzeuge geeignet ist. Versprich keine Lagerqualität, wenn du sie nicht bieten kannst.

Auch Versicherung wird oft unterschätzt. Deine Gebäudeversicherung deckt nicht automatisch alles ab, was ein Mieter abstellt. Die Hausratversicherung des Mieters kann bei ausgelagerten Gegenständen begrenzt sein. Bei Fahrzeugen ist die Kfz-Versicherung des Halters entscheidend. Kläre vorab mit deiner Versicherung, ob die Vermietung gemeldet werden muss und ob Schäden an Tor, Schloss oder Boden abgesichert sind.

Achte außerdem auf Zugang und Nachbarschaft. Wenn der Mieter nachts laut rangiert, fremde Personen mitbringt oder regelmäßig vor anderen Stellplätzen parkt, hast du schnell Ärger. Eine kurze Probezeit oder monatliche Kündigungsfrist kann helfen. Nimm eine kleine Kaution, zum Beispiel eine Monatsmiete, und dokumentiere Schlüssel, Zustand des Tors und vorhandene Gegenstände.

Seriös ist ein Mieter, der sich ausweist, den Zweck offen nennt und pünktlich zahlt. Vorsichtig solltest du sein, wenn jemand anonym bleiben will, sehr viele Kartons einlagern möchte, Barzahlung ohne Vertrag verlangt oder keine Auskunft zum Inhalt geben will. Du musst nicht jede Anfrage annehmen.

Fazit

Eine Garage zeitweise zu vermieten kann ein sinnvoller Nebenverdienst sein, wenn Lage, Zustand und Nachfrage passen. Rechne nüchtern, halte die Nutzung eng fest und kläre Steuern sowie Versicherung, bevor der erste Schlüssel übergeben wird. Dein nächster Schritt: Prüfe Erlaubnis und Feuchtigkeit, lege einen realistischen Monatsbetrag fest und nutze einen kurzen schriftlichen Vertrag mit klarer Zweckbeschreibung.

Quellen (2)
Sebastian Grundhöfer

Geschrieben von

Sebastian Grundhöfer

Nebenverdienst.de ist ein Ein-Personen-Projekt von Sebastian Grundhöfer. Beim Schreiben unterstützen ihn KI-Werkzeuge für Recherche und Erstentwurf; vor Veröffentlichung liest er jeden Artikel gegen und prüft die rechtlichen und steuerlichen Aussagen gegen die offiziellen Quellen.