Nebenverdienst
Nebenverdienst 4 min lesen

Fensterputzen als Nebenverdienst

Fensterputzen kann lokal funktionieren. Du brauchst klare Preise, Anmeldung und saubere Grenzen bei Steuer und Versicherung.

Person reinigt Fenster als lokaler Nebenverdienst

Fensterputzen ist ein bodenständiger Nebenverdienst: Viele Haushalte schieben diese Arbeit vor sich her, wollen aber keine große Reinigungsfirma buchen. Für dich kann daraus ein kleiner lokaler Zusatzverdienst entstehen, wenn du sauber kalkulierst, verlässlich Termine einhältst und die rechtlichen Grenzen beachtest.

Was ist das?

Beim Fensterputzen als Nebenverdienst bietest du privaten Haushalten oder kleinen Betrieben an, Fenster, Rahmen, Fensterbänke und manchmal auch Wintergärten zu reinigen. Der Bedarf ist da, weil es eine unbeliebte Aufgabe ist und viele Menschen dafür lieber einen festen Preis zahlen.

Rechtlich kommt es darauf an, wie du arbeitest. Hilfst du einmalig bei Nachbarn aus, ist das noch kein laufendes Geschäft. Sobald du aber regelmäßig Kunden suchst, Preise festlegst und mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitest, bist du in der Regel selbstständig gewerblich tätig. Dann brauchst du meist eine Gewerbeanmeldung bei deiner Gemeinde. Das Finanzamt meldet sich danach oder du füllst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch aus.

Steuerlich zählt nicht der Umsatz allein, sondern dein Gewinn: Einnahmen minus Ausgaben. Ausgaben können zum Beispiel Abzieher, Tücher, Reinigungsmittel, Eimer, Fahrtkosten oder einfache Werbung sein. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro zu versteuerndem Einkommen. Das heißt aber nicht, dass du Einnahmen ignorieren darfst. Auch kleine Gewinne gehören in die Steuererklärung, wenn du erklärungspflichtig bist.

Wie funktioniert es?

Der wichtigste Punkt ist ein klares Angebot. Statt nur einen Stundensatz zu nennen, kannst du Paketpreise nutzen: etwa „Wohnung bis 8 Fenster“, „Einfamilienhaus bis 15 Fenster“ oder „Wintergarten nach Besichtigung“. So wissen Kunden vorher, womit sie rechnen müssen. Du solltest trotzdem intern mit einem Stundenlohn kalkulieren. Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro brutto je Stunde. Als Selbstständiger gilt er nicht direkt für deine eigenen Preise, ist aber eine sinnvolle Untergrenze für deine Rechnung. Denn du hast Anfahrt, Material, Ausfallzeiten, Steuern und Haftungsrisiko.

Wenn du angestellt als Reinigungskraft in einem Privathaushalt arbeitest, kann ein Minijob passen. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro liegt der Midijob-Bereich. Die Minijob-Zentrale erklärt diese Grenzen offiziell. Bei einem echten Minijob meldet dich der Arbeitgeber an, nicht du selbst.

Wenn du dagegen eigene Kunden hast, Rechnungen schreibst und frei entscheidest, bist du nicht Minijobber, sondern Unternehmer. Dann kann die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer interessant sein. Seit 2025 gilt: Bis 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und bis 100.000 Euro im laufenden Jahr kannst du unter bestimmten Bedingungen ohne Umsatzsteuerausweis arbeiten. Für private Kunden ist das oft übersichtlicher. Du darfst dann aber auch keine Vorsteuer aus Einkäufen ziehen.

Wichtig sind außerdem Versicherung und Sicherheit. Eine private Haftpflicht deckt gewerbliche Schäden oft nicht ab. Wenn du eine teure Glasscheibe zerkratzt oder einen Rahmen beschädigst, kann das schnell mehr kosten als mehrere Monate Nebenverdienst. Prüfe daher eine Betriebshaftpflicht, bevor du regelmäßig Aufträge annimmst. Arbeite außerdem nicht auf unsicheren Leitern, Dächern oder hohen Außenflächen, wenn du dafür keine Ausrüstung und Erfahrung hast.

In der Praxis

Ein realistisches Beispiel: Du bietest ein Paket für eine 3-Zimmer-Wohnung mit 8 normal erreichbaren Fenstern für 55 Euro an. Du brauchst 2 Stunden vor Ort, 20 Minuten Anfahrt und 10 Minuten für Nachricht, Termin und Rechnung. Insgesamt sind das rund 2,5 Stunden. Vor Material und Steuern kommst du auf 22 Euro pro Stunde. Davon gehen noch Kosten ab. Das ist solide, aber nicht übertrieben hoch.

Bei einem Einfamilienhaus mit 16 Fenstern verlangst du vielleicht 120 Euro. Wenn du 4 Stunden brauchst und 8 Euro Material- und Fahrtkosten hast, bleiben 112 Euro vor Steuer. Wichtig ist, dass du vorher klärst, was enthalten ist: nur Glasflächen, auch Rahmen, auch schwer zugängliche Fenster, auch Fensterfalz? Ohne klare Absprachen entsteht schnell Streit.

Eine typische Stolperfalle sind zu niedrige Einstiegspreise. Wenn du für 25 Euro durch die ganze Stadt fährst, Material nutzt und zwei Stunden arbeitest, bleibt kaum etwas übrig. Eine zweite Stolperfalle ist Schwarzarbeit. „Bar auf die Hand und ohne Rechnung“ klingt für manche Kunden bequem, kann aber für dich teuer werden. Saubere Aufzeichnungen schützen dich, gerade wenn du Bürgergeld beziehst, studierst, Rente bekommst oder schon einen Hauptjob hast. Beim Bürgergeld musst du Nebeneinkommen dem Jobcenter melden. Als Arbeitnehmer solltest du außerdem prüfen, ob dein Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit anzeigepflichtig macht.

Pragmatisch startest du klein: ein Stadtteil, feste Tage, einfache Fenster, keine riskanten Höhen. Nutze eine kurze Preisliste, schreibe Termine schriftlich auf und dokumentiere Einnahmen sowie Ausgaben direkt. Für den Anfang reichen oft ein gepflegter Aushang, lokale Gruppen, Empfehlungen und Visitenkarten im Viertel. Seriös wirkt nicht ein großer Auftritt, sondern Pünktlichkeit, klare Preise und eine ordentliche Rechnung.

Fazit

Fensterputzen kann ein brauchbarer Nebenverdienst sein, wenn du körperlich belastbar bist, lokale Kunden findest und deine Preise nicht zu knapp kalkulierst. Der nächste sinnvolle Schritt ist eine kleine Preisliste mit drei Paketen, eine Prüfung der Gewerbeanmeldung bei deiner Gemeinde und ein kurzer Versicherungscheck, bevor du regelmäßig Aufträge annimmst.

Quellen (3)
Sebastian Grundhöfer

Geschrieben von

Sebastian Grundhöfer

Nebenverdienst.de ist ein Ein-Personen-Projekt von Sebastian Grundhöfer. Beim Schreiben unterstützen ihn KI-Werkzeuge für Recherche und Erstentwurf; vor Veröffentlichung liest er jeden Artikel gegen und prüft die rechtlichen und steuerlichen Aussagen gegen die offiziellen Quellen.